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Rettet das Wildgehege im Klövensteen

Kein Zoogespenst

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Niemand möchte aus dem Wildgehege im Klövensteen einen Hagenbeck-Zoo machen. Vielmehr soll das
Wildgehege nach Auffassung der Initiative „Rettet das Wildgehege im Klövensteen“ seine seit Jahrzehnten
vertraute und bewährte Form und Struktur behalten.

Dass das Wildgehege nach § 32 HmbNatSchG a.F. als „Zoo“ genehmigt ist ändert daran nichts. Daraus ergibt sich weder ein Programm noch ein Plan oder eine Aufgabe, das Wildgehege zu etwas zu entwickeln, was viele mit dem Begriff Zoo und der Assoziation zu großen Einrichtungen wie Hagenbeck verbinden. Es ist schlicht eine juristisch technische Bezeichnung, die an bestimmte Merkmale anknüpft, die nun mal im Wildgehege erfüllt sind. Sobald nach dem seit 2010 einschlägigen § 42 BNatSchG lebende Tiere wild lebender Art zwecks Betrachtung durch Besucher während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und dabei mindestens sechs Arten vertreten sind, gilt die Einrichtung als „Zoo“.

Damit ist eben auch das Wildgehege im Klövensteen mit seinen 14 Arten in juristischer Hinsicht ein „Zoo“.

Aber weder aus dem Gesetz noch aus der glücklicherweise immer noch bestandskräftigen Genehmigung des Wildgeheges ergibt sich eine Berechtigung oder gar eine Verpflichtung, aus dem Wildgehege einen Eventzoo oder ein Hagenbeck in Rissen zu machen.

Im Wildgehege geht also kein Zoogespenst um, das unbemerkt aus dem vertrauten Wildgehege mit seinem beschaulichen Charme eine Kommerz-Maschine macht.

Darin sind sich alle beteiligten Akteure einig, wie sich anlässlich der Sitzung des Grünausschusses der Bezirksversammlung Altona vom 1. März 2022 bestätigte.

Claus Scheide stellt fest: „Die Unterschiede bestehen nur darin, dass der Bürgerverein, der Lions Club Elbufer, der Lions Club Klövensteen und der Förderverein Klövensteen das Wildgehege in seiner bewährten Form erhalten möchten, wohingegen andere das Wildgehege schrumpfen möchten und den notorisch klammen Bezirk mit einem vermeintlich günstigen Angebot niedrigerer Betriebskosten locken möchten.“

Dem sollte der Bezirk nicht auf den Leim gehen und die Aufgabe der Daseinsvorsorge in dem Wildgehege weiter im Blick haben. Damit es dabei auch bleibt und der Bezirk daran erinnert ist, hat der Bürgerverein mit seinen Unterstützern ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Wildgeheges in seiner bisherigen Form und Struktur angezeigt.

Der Bezirk muss sich die Frage gefallen lassen, ob er ohne Not das Wildgehege schrumpfen möchte, obgleich dabei quasi dieselben Kosten auflaufen, wie beim bisherigen Betrieb, der offenkundig in dieser Form seit Jahren finanziert werden kann. In diesem Sinne sind die Vorstellungen der Initiative „NaturErleben Klövensteen“ sehr viel teurer als der Erhalt des Wildgeheges in seiner bisherigen Form, weil es nach der Vorstellung der Initiative für dasselbe Geld wesentlich weniger zu sehen geben würde, da statt derzeit 14 Arten nur noch 4 Arten vertreten sein sollen.

Der Bezirk muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob er ein Schrumpfgehege, wie es sich die INI schönrechnet, mit nur zwei Tierpflegern und mit tierpflegerisch ungelernten Freiwilligen rechtmäßig betreiben könnte ohne zwingende Unfallverhütungsvorschriften zu verletzen und ohne Arbeitnehmerrechte auf Freizeit und Urlaub zu verletzen.

Mit Erstaunen nimmt der Bürgerverein zur Kenntnis, dass gerade Umweltverbände es vertreten, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ohne Einbeziehung der professionellen Kräfte der Waldschule zu realisieren sowie die Tierpflege auch durch ungelernte Kräfte zu erledigen. Da legt der Bürgerverein vielmehr Wert darauf, dass Tiere tierwohlgerecht durch ausgebildete Personen betreut werden und die professionellen Kräfte der Waldschule einbezogen werden.

Vor diesem Hintergrund muss sich der Bezirk schließlich die Frage gefallen lassen, welchen Interessen er folgen würde, wenn er das Wildgehege schrumpfen würde. Geht es dabei um einen ideologischen Kampf gegen eine sog. „Gefangenenhaltung“ von Tieren?

Wir und unsere Unterstützer lehnen es ab, anhand des Wildgeheges diese Grundsatzdebatte zu führen, weil der Gesetzgeber durch die Umsetzung der Zoorichtlinie der EU in nationales Recht in den einschlägigen Paragrafen des Bundesnaturschutzgesetzes ein eindeutig positives Bewertungssignal zum Zoo abgegeben hat. Wem das nicht passt, der muss sich an den Bundesgesetzgeber wenden. Aber bitte kein ideologischer Kampf im Klövensteen, denn dort geht kein Zoogespenst um!

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